Wer heute in den großen Medien die Nachricht „Verfassungsgerichtshof-Klage: Alleinstehende fordern Zugang zu Kinderwunschbehandlungen“ liest und den Link zum Crowdfunding anklickt, wird auf bekannte Gesichter stoßen … im Sinne der Offenheit und Ehrlichkeit daher als Hintrgrundinfo:
Ja, leider ist der Staat Österreich der Meinung, Alleinstehende dürfen keine Kinderwunschbehandlung erhalten – man könnte daraus ableiten, dass die Entstehung von Ninas Zwillingen illegal war … und damit wissen Sie jetzt auch schon, warum wir den Weg vor den Verfassungsgerichthof engetreten haben 🙂
nähere Infos gerne persönlich oder über die offizielle Seite der Solomütter, hier der Link zur Spendencampange: HIER

Liebe Grüße Nina und die Twinnies 😉

